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Jugendschutz

Die Zutrittsberechtigung Minderjähriger zu Veranstaltungen im KABAU richtet sich nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes. 

Der Zutritt zu den Partys im KABAU wird nur Volljährigen gestattet. Minderjährige sind zu diesen Veranstaltungen nicht zugelassen. 

Der Zutritt zu den Konzerten, Theater-, Kabarett- und Comedy-Veranstaltungen ist unbegleiteten Minderjährigen ebenfalls nicht gestattet. 

Kinder unter 16 Jahren dürfen in Begleitung der Eltern höchstens bis 24 Uhr an den Veranstaltungen teilnehmen. 

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in Begleitung der Eltern oder einer mit der Erziehung beauftragten Person als Begleitung höchstens bis 24 Uhr an diesen Veranstaltungen teilnehmen. 

Soll eine Erziehungsbeauftragung stattfinden, muss folgendes Formular ausgefüllt mitgebracht werden: Erziehungsbeauftragung

Lehrer:innen, Gruppenleiter:innen und Erziehungsberechtigte sind für angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen verantwortlich. 

Im Einzelfall behalten wir uns vor, den Einlass zu verwehren!

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