AGB Vermietung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Krolik und Wulff GmbH und Ihrer Marke KABAU Theaterzelt
1. Geltungsbereich
Die Überlassung von Räumen und Einrichtungen sowie eine damit zusammenhängende Bewirtung und Veranstaltungsdurchführung bedürfen eines schriftlichen Vertrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") sind. Diese AGB gelten ausschließlich, abweichende Allgemeine Bedingungen des Mieters werden dem Vertrag nicht zugrunde gelegt. Der Zutritt zu Theatervorstellungen ist geregelt in den gesonderten AGB der Krolik und Wulff GmbH („Krolik&Wulff") für den Theaterbetrieb.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die im Mietvertrag bezeichneten Räume, Anlagen und Einrichtungen. Diese werden dem Mieter zum vereinbarten Veranstaltungszweck überlassen. Soweit neben der Überlassung von Räumen auch die Bewirtung von Veranstaltungsteilnehmern und bzw. oder die Organisation einer Veranstaltung Gegenstand des Vertrages sind, gelten diese AGB auch für diese zusätzlichen Leistungen. Dies gilt auch, wenn eine Überlassung von Räumen nicht, sondern nur eine Bewirtung oder Veranstaltungsdurchführung vereinbart werden.
Soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wird, werden dem Mieter die erforderlichen Verkehrsflächen (Foyer, Flure, Zugangswege), Garderoben und Toiletten ebenfalls als Vertragsgegenstand zum vereinbarten Veranstaltungszweck überlassen. Der Mieter hat die Mitbenutzung durch andere Nutzer zu dulden.
3. Rechtsverhältnisse
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3.1 VERANSTALTER
Der im Vertrag bezeichnete Mieter gilt für die in den überlassenen Räumlichkeiten durchzuführende Veranstaltung als Veranstalter. Zur Kenntlichmachung der Tatsache, dass lediglich zwischen dem Veranstaltungsbesucher und dem Mieter ein Rechtsverhältnis besteht, ist auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten etc. der Mieter als Veranstalter anzugeben.
3.2 KEIN GESELLSCHAFTSVERHÄLTNIS
Durch den Mietvertrag wird ein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien nicht begründet.
3.4 MEHRERE MIETER / VOLLMACHT
Sind mehrere Personen oder Gesellschaften Mieter, so bevollmächtigten sie sich gegenseitig, Erklärungen, die gegen alle wirken, im Namen aller abzugeben und mit Wirkung für alle entgegenzunehmen, soweit sie nicht den Bestand des Vertrages betreffen. Tatsachen in der Person eines Mieters, die für Krolik&Wulff Rechte begründen, gewähren dieselben Rechte gegenüber allen Mietern.
4. Zahlungsmodalitäten
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4.1 FÄLLIGKEIT
Alle an Krolik&Wulff zu leistenden Zahlungen werden, soweit einzelvertraglich keine abweichenden Fristen vereinbart sind, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug vorzunehmen.
4.2 VORAUSZAHLUNG
20% des Auftragswertes sind bei Auftragserteilung fällig. Darüber hinaus ist Krolik&Wulff berechtigt eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, bis zur Höhe der Vertragssumme zu verlangen.
4.3 VERZUG
Bei jeglichem Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bundesbank fällig. Der Nachweis eines höheren Verzug Schadens bleibt Krolik&Wulff vorbehalten.
5. Absage / Ausfall / Änderungen der Veranstaltung
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5.1 STORNIERUNG
Die gegenüber Krolik&Wulff kostenfreie Stornierung einer Veranstaltung ist für den Mieter bis zu zwölf Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich, soweit einzelvertraglich keine abweichende Frist vereinbart ist.
Führt der Mieter aus einem von Krolik&Wulff nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht durch oder tritt er weniger als fünfzehn Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. mit einer kürzeren als einzelvertraglich vereinbarten Frist vom Vertrag zurück oder kündigt ihn, so bleibt er zur Zahlung von 60% der vereinbarten Miete inkl. anfallender Nebenkosten verpflichtet.
Tritt der Mieter weniger als zwölf Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. mit einer kürzeren als einzelvertraglich vereinbarten Frist vom Vertrag zurück oder kündigt ihn, so bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Miete inkl. anfallender Nebenkosten verpflichtet. Ersparte Aufwendungen hat Krolik&Wulff zu beziffern; sie sind abzurechnen. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, einen von Krolik&Wulff darzulegenden höheren Schaden zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich per Einschreiben oder E-Mail erfolgen. Der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung gilt als Datum der Stornierung.
5.2 PERSONENZAHL
Änderungen der Anzahl der an einer Veranstaltung teilnehmenden Personen sind bis 120 Stunden vor Beginn der Veranstaltung Krolik&Wulff schriftlich mitzuteilen; sie werden bis zu 10 % der ursprünglich angemeldeten Personenzahl berücksichtigt. Danach ist der Mieter verpflichtet, die vereinbarte volle Vergütung für Verpflegung zu entrichten. Ersparte Aufwendungen sind abzurechnen.
5.3 HÖHERE GEWALT
Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner die ihm bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten selbst. Ist Krolik&Wulff für den Mieter mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten waren, so ist der Mieter in jedem Fall zur Erstattung dieser Vorlage verpflichtet. Witterungsereignisse, die die sichere Durchführung der Veranstaltung gefährden und / oder unter denen eine Durchführung der Veranstaltung aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist werden im Rahmen dieses Absatzes einem Hindernis aufgrund höherer Gewalt gleichgestellt. Der Ausfall einzelner Künstler oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer fällt nicht unter den Begriff "höhere Gewalt".
6. Zustand und Rückgabe der Mietsache
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Mit Übernahme der Mieträume durch den Mieter gelten diese als in vertragsgemäßem Zustand übergeben; versteckte Mängel sind hiervon ausgenommen. Der Mieter hat bei der Übergabe für Ihn erkennbare Mängel des Mietobjektes unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Veränderungen am Mietobjekt und Einbauten, das Aufbringen von Farbe, das Anbringen von Dekorationen, Schildern und Plakaten sowie Bohrungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Krolik&Wulff.
Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm eingebrachten Gegenstände bis zur Beendigung der Mietzeit zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Mietgegenstände wieder herzustellen. Andernfalls ist Tivoli berechtigt, auf Kosten des Mieters den vertragsgemäßen Zustand wieder herstellen zu lassen. Einer vorhergehenden Abmahnung mit Fristsetzung bedarf es nicht, wenn dies die übliche Nutzung der vermieteten Räume durch Krolik&Wulff unzumutbar erschweren würde.
7. Nutzungsauflagen
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7.1 NUTZUNGSÄNDERUNGEN
Die Nutzung der Räumlichkeiten darf nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks und Umfangs erfolgen. Beabsichtigte Nutzungsänderungen wie z.B. die Änderung des Programms oder der Art der Veranstaltung sind Krolik&Wulff unverzüglich schriftlich mitzuteilen und dürfen nur mit deren schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden.
7.2 ÜBERLASSUNG DES MIETOBJEKTES
Eine Überlassung des Mietobjektes - ganz oder teilweise - an Dritte ist dem Mieter nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von Krolik&Wulff gestattet.
7.3 VERANTWORTLICHER
Der Mieter hat Krolik&Wulff bei Vertragsabschluss einen Verantwortlichen zu benennen, der insbesondere während der Benutzung des Mietobjektes anwesend und für Krolik&Wulff erreichbar sein muss.
8. Haftung Krolik&Wulff
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8.1 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Aufenthalt in den gemieteten Räumen erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet Krolik&Wulff unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet Krolik&Wulff nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung von Krolik&Wulff ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns und bei grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
8.2 BEEINTRÄCHTIGENDE EREIGNISSE
Bei Versagen technischer Einrichtungen, Betriebsablaufstörungen oder bei sonstigen, die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet Krolik&Wulff lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Haftung des Mieters
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Der Mieter haftet Krolik&Wulff entsprechend den gesetzlichen Regelungen, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Der Mieter stellt Krolik&Wulff von allen Schadensersatzansprüchen, die durch Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können und die Krolik&Wulff nicht zu vertreten hat, frei. Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Mitarbeiter und/oder Zulieferer haftet der Mieter.
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10. Ton- und Bildaufnahmen
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10.1 VERBOT VON AUFNAHMEN
Es ist dem Mieter oder von ihm beauftragten Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Krolik&Wulff nicht gestattet, Ton, Bild, Film, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen, ausgenommen übliche Mobiltelefone und Fotoapparate zur ausschließlich privaten Nutzung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Krolik&Wulff nicht in die überlassenen Räume mitgebracht werden.
10.2 VERWENDUNG
Im Falle der Zustimmung von Krolik&Wulff zur Erstellung von Fotos und Bildern bei einer Veranstaltung, dürfen diese ausschließlich für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Krolik&Wulff. Eine Vergütung hierfür wird gesondert vereinbart.
10.3 BERICHTERSTATTUNG
Krolik&Wulff ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten öffentlichen Berichterstattung zu unterrichten.
11. Technische Einrichtungen
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11.1 BEDIENUNG
Technische Einrichtungen dürfen nur vom Personal von Krolik&Wulff oder dessen Beauftragten bedient werden; dies gilt auch für ein Anschließen an das Licht- oder Kraftnetz.
11.2 ZUGANG / ZUTRITT
Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Das gilt insbesondere auch für die Notausgänge und Fluchtwege. Beauftragten von Krolik&Wulff sowie der Aufsichtsbehörde muss jederzeit Zutritt zu den genannten Anlagen gewährt werden.
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12. Lärmschutz
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12.1 IMMISSIONSSCHUTZRICHTWERTE
Der Mieter hat bei den Veranstaltungen alle zulässigen Immissionsschutzrichtwerte und die jeweils bestehenden Polizeiverordnungen zum Schutz vor Lärmbelastung einzuhalten.
12.2 GERÄUSCHPEGEL
Der Mieter hat bei Veranstaltungen den Geräuschpegel derart zu begrenzen, dass keine gesundheitlichen Schäden der Besucher eintreten können.
12.3 SCHADENSERSATZ
Etwaige Schadensersatzansprüche, die aus Verstößen gegen Ziff. 13. entstehen, treffen ausschließlich den Mieter. Soweit Krolik&Wulff in Anspruch genommen wird, hat der Mieter Krolik&Wulff freizuhalten.
13. Hausrecht
Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Mieter verpflichtet, den Anweisungen von Krolik&Wulff und seinen Beauftragten Folge zu leisten.
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14. Änderungen und Ergänzungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen sowie die ganze oder teilweise Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die mündliche Aufhebung dieser Formabrede wird erst nach beidseitiger schriftlicher Bestätigung wirksam.
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15. Hinweise zum Datenschutz
Krolik&Wulff weist darauf hin, dass die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten gespeichert werden. Diese Daten werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verwaltet und genutzt. Des Weiteren verwenden wir Ihren Namen, Ihre Adresse, und ggf. Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen interessante Informationen über unser Leistungsangebot zukommen zu lassen. Selbstverständlich werden wir dies unterlassen, wenn Sie dieser Nutzung widersprechen. Die Strenge Vertraulichkeit aller persönlichen Daten hat für Krolik&Wulff höchsten Stellenwert. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
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16. Vereinbarung deutschen Rechts und Gerichtsstands Vereinbarung
Das Vertragsverhältnis und diese AGB unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Daun.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Vorschrift eine Regelung zu vereinbaren, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
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Inkrafttreten
Diese AGB´s treten mit dem 01.04.2022 in Kraft
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Die Geschäftsführung
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